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Anwalt für Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Für das Arbeitsrecht gibt es bisher kein einheitliches Gesetzbuch. Es wird
durch eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und sonstigen Bestimmungen aus den unterschiedlichsten Rechtsgebieten ( Handelsrecht, Seerecht, Gewerberecht, Sozialrecht usw. ) geregelt und permanent durch die Rechtsprechung geformt und weiterentwickelt.

Gute und stets auf dem aktuellsten Stand gehaltene Rechtskenntnisse sind daher wichtig und unverzichtbar, allein jedoch nicht genügend, um das arbeitsrechtliche Mandat sicher zu beherrschen.

Oft sind schwierige Verhandlungen zu führen und für den Mandanten Konfliktsituationen von teilweise existentieller Bedeutung zu meistern. In solchen Fällen gilt es, taktisch klug und mit diplomatischem Geschick vorzugehen und sich sowohl in die Gedanken und Bedürfnisse des Mandanten einfühlen zu können als auch ein feines Gespür für die Denkweise des Verhandlungsgegners zu haben.

Schließlich sind gute Branchenkenntnisse immer nützlich, um die Interessen des Mandanten bestmöglich zu vertreten und sinnvolle Ergebnisse zu erzielen.

Besondere Kompetenz besitze ich in den folgenden Arbeitsrechtsbereichen:

  • Kündigung und Kündigungsschutz
  • Aufhebungsvertrag und Abfindung
  • Abmahnung
  • Mobbing
  • Arbeitszeugnis – Anspruch auf Erteilung und Berichtigung
  • Befristung von Arbeitsverträgen
  • Gestaltung und Prüfung der Verträge mit Arbeitnehmern, freien Mitarbeitern, Geschäftsführern und leitenden Angestellten
  • Lohn und Gehalt
  • Urlaubsansprüche und Urlaubsabgeltung
  • Betriebsübergang und Umstrukturierungen
  • Arbeitslosigkeit: Arbeitslosengeld und Sperrfristen

    … …und in den folgenden Branchen:
  • Seniorenheime und Pflegeheime
  • Krankenhäuser
  • Hotellerie
  • Transportgewerbe und Speditionsgewerbe
  • Kfz-Branche